Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder
verstoßen gegen das Grundgesetz. Das entschied das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Auszug aus dem Urteil:
"Zur Konkretisierung
des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen
folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem
tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen. Hierzu hat er
zunächst die Bedarfsarten sowie die dafür aufzuwendenden Kosten zu
ermitteln und auf dieser Basis die Höhe des Gesamtbedarfs zu bestimmen.
Das Grundgesetz schreibt ihm dafür keine bestimmte Methode vor."
http://www.tagesschau.de/inland/hartzvierurteil102.html
FAQ zu Hartz |V http://www.tagesschau.de/inland/faqhartziv104.html
|