Ein Angriff auf den guten Geschmack von Webfan.de hat sich zugetragen, und mündete in einer Online-Strafanzeige, deren enthusiastische Bearbeitung durch die Deutschen Staatssicherheitsbehörden ich gespannt verfolge.
Der Text der Strafanzeige...
...ist zur Zeit unter folgenden Links einsehbar:
http://webfan.de/root/directory/strafanzeige/strafanzeige-wehowski-unbekannt-9.12.2010.pdf
oder
http://webfan.de/root/directory/strafanzeige/strafanzeige-wehowski-unbekannt-9.12.2010.txt
Die direkte Verteidigung menschlich- zivilisatorischer Werte überwiegt die Täterschutzinteressen, mit einem derartigen Angriff auf "alle Vernünftigen" rückt sich der Täter selbst ins öffentliche Interesse.
UPDATE 25.12.2011:
O-Ton der Staatsanwaltschaft Bochum:
"Nach Ihren Angaben ist der beabsichtigte Eintrag ins Gästebuch Ihrer Internetseite nicht veröffetnlicht worden. Mithin ist es zur Verweiklichung des Tatbestandes der Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 2,3,5 des Strafgestzbuches nicht gekommen. Der Versuch einer solchen Straftat ist nicht mit Strafe bedroht."
Was gibt es sonst noch neues...?
- neue Suche in Arbeit: http://search.webfan.de
- neues Doku-System in Arbeit (mehr dazu in wenigen Stunden/oder auch Tagen...)
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