Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verstoßen gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.http://www.tagesschau.de/inland/hartzvierurteil102.htmlAuszug aus dem Urteil:
"Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen. Hierzu hat er zunächst die Bedarfsarten sowie die dafür aufzuwendenden Kosten zu ermitteln und auf dieser Basis die Höhe des Gesamtbedarfs zu bestimmen. Das Grundgesetz schreibt ihm dafür keine bestimmte Methode vor."
FAQ zu Hartz |V http://www.tagesschau.de/inland/faqhartziv104.html
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